Neues spanisches Gesetz zur Bekämpfung der "Geldwäsche" und der Terrorismus-Finanzierung.

Das Gesetz No. 10 vom 28.04.2010 erweitert den Begriff der "Geldwäsche" auf "Delikte" (ohne diesen Begriff genau zu definieren), durch die jemand durch eine gesetzeswidrige Handlung einen finanziellen Vorteil gewinnt, - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, also ob Sie z. B. eine Immobilie über eine SL oder über Ihren Privatnamen halten.
Das ist der eine Aspekt dieses Gesetzes aus April 2010.

Ein anderer Aspekt ist, dass nunmehr die Banken, Finanzberater, Immobilien-Promotoren, Makler, Steuerberater und andere Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, über jeden Kunden ein Dossier zu erstellen, in dem festgehalten wird, wie der Kunde die finanziellen Transaktionen, die er durchführt, finanziert.
Es steht noch ein Dekret der spanischen Regierung aus mit der Festlegung, ab welcher Summe die Dossier-Pflicht beginnt.
Die Banken haben bereits erste Konsequenzen aus dem Gesetz gezogen und sind dabei, die Gebühren z. T. recht kräftig anzuheben, damit sie diese Verpflichtung zur steuerlichen/finanziellen Überprüfung eines jeden Kunden finanzieren können.
Erste Banken haben auch bereits damit begonnen, von ihren Kunden weitgehende Informationen und Unterlagen anzufordern.
Weitere Banken werden folgen.

Ein weiterer Aspekt dieses Gesetzes ist, dass nunmehr die o. g. Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, auch die Steuerberater (und alle anderen "Berater"), als "Agent" für den Staat gegen die eigenen Kunden zu agieren.
Alle die genannten Berufsgruppen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, bei Vorliegen eines blossen Verdachts (also sogar ohne Beweise) auf ein sogenanntes "Geldwäsche-Delikt" ihren Kunden an eine neu eingerichtete Zentralstelle gegen "Geldwäsche" zu melden, unter gleichzeitiger gesetzlicher Verpflichtung, die Meldung dem Kunden nicht mitteilen zu dürfen.
Eine sehr wichtige Folgerung aus diesem Gesetz muss es für jeden Immobilienbesitzer, Geldanleger, Investor jeder Art und Spanien-Residenten sein, über seine finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten aller Art nur noch mit einem Berater zu sprechen, mit dem die sprachliche Kommunikation persönlich, telefonisch und schriftlich zu 100 Prozent einwandfrei und ohne die allergeringsten Sprachprobleme erfolgen kann. Denn die geringsten Missverständnisse können zu Ihrer Meldung an die Zentralstelle gegen "Geldwäsche" führen – und damit zu möglichen Unannehmlichkeiten, Problemen und Kosten, die wir Ihnen sicher nicht im Einzelnen erläutern müssen.
Wir glauben, dass wir als diplomierte spanische Steuerberater und diplomierte spanische Gestoren für Grundbesitz-Angelegenheiten deutscher Nationalität, - und damit zu 100 Prozent Verständigungsfähigkeit in der deutschen Sprache, - die beste Garantie dafür sind, dass Ihnen auch dieses neue Gesetz keine Probleme bereiten wird.
Nur wenn wir vertrauensvoll in der gleichen Sprache miteinander reden können, können wir auch Probleme vermeiden oder lösen.
Abgesehen davon wissen wir seit langem, dass Sie eine seriöse Person sind und dass Sie keine Delikte begehen.

Unser Rat:

Schauen Sie sich genau an, wem Sie Ihre steuerlichen und bilanzrechtlichen Angelegenheiten anvertrauen.
Wir reden unseren Kunden nicht nach dem Mund und sagen ihnen manchmal Dinge, die sie nicht gerne hören wollen.
Manche Kunden ärgert das, aber bedenken Sie:
Wir sagen Ihnen die Wahrheit, - und das sollte in dieser schwierigen heutigen Zeit wichtiger sein als stets das zu hören, was man gerne hören möchte.
Das zumindest glauben wir und danach handeln wir!

Neue Devisen-Bestimmungen,
anders wie Deutschland,
ähnlich wie im Umgang mit der Schweiz

Weitere Vorschriften des o. a. Gesetzes sind die vorherige Meldepflicht, wenn Sie mit Beträgen ab 10.000 Euro nach Spanien einreisen oder aus Spanien ausreisen wollen, und wenn Sie innerhalb Spaniens Beträge ab 100.000 Euro mit sich führen wollen. Diese Bestimmungen gelten auch für Bargeld, Barschecks usw.
Wenn die Beträge vorher nicht deklariert werden, wird bei Entdecken das gesamte mitgeführte Geld/Schecks vorläufig beschlagnahmt.
Achtung Falle:
In Deutschland gilt, dass Sie bei Mitführen grösserer Bargeld-Beträge erst auf Anforderung dem Beamten die Herkunft des Geldes belegen müssen, - in Spanien besteht, wie für Ein oder Ausreisen in Nicht EU-Ländern, und wie bereits oben gesagt, - ausdrücklich die vorherige Meldepflicht.
Noch ein Hinweis zur Verpflichtung der Banken:
Jede Konto-Bewegung, also auch Ein– und Auszahlungen, ab 3.000 Euro müssen automatisch dem Finanzamt gemeldet werden.
Das gilt schon lange. Neu ist: Wer diese Meldung nicht will, kann auch nicht mehr mehrere Bewegungen unter 3.000 Euro vornehmen.
Wenn dem Geldwäsche-Beauftragten in der Zentrale der Bank mehrere Beträge zwischen 1.000 Euro und 2.999 Euro auffallen, die innerhalb kürzester Zeit bewegt werden (z. B. 5 x 1.000, 2x 2.000 = 9.000 Euro), so muss die Bank es jetzt melden, wenn der Eindruck entsteht, dass die Stückelung nur vorgenommen wurde, um keine Überweisung über 3.000 Euro vorzunehmen.

Neue Auflagen für ausländische Immobilien-Besitzer

Am 23.12.2010 wurde ein neues Gesetz veröffentlicht, gemäss dem nicht-residente ausländische Immobilien-Besitzer, die ihre spanische Immobilie(n) auf ihren Privatnamen halten, ab 2011 bei der Bezahlung ihrer jährlichen Steuer eine amtliche Steuersitz-Bescheinigung ihres Heimat-Finanzamtes vorlegen müssen.
Vielen wird es nicht gefallen, dem heimischen Finanzamt ihren spanischen Besitz offenzulegen, auch wenn alles in Ordnung ist.
Genauso ergeht es nun nicht-residenten Ausländern, die ihre Immobilie(n) auf ihren Privatnamen halten.
Sie können Ihre Immobilie(n) nur noch verkaufen, wenn sie eine amtliche Steuersitz-Bescheinigung ihres Heimat-Finanzamtes vorlegen.

Der An oder Verkauf einer Immobilie über eine spanische s.l.    ( spanische GmbH)     könnte für manchen wieder interessanter werden.

Detaillierte Fragen in dieser Sache sollten Sie mit uns, oder mit unserem Hausanwalt in einem persönlichen Gespräch unter 4 Augen klären.
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